· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Aktuelle Beratungsschwerpunkte rund um die Betriebsaufspaltung
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Bei einer Betriebsaufspaltung liegen Fluch und Segen dicht beieinander. Denn einerseits birgt eine unerkannte Betriebsaufspaltung die Gefahr der ungewollten Aufdeckung stiller Reserven, wenn die sachliche oder personelle Verflechtung endet. Auf der anderen Seite kann die Betriebsaufspaltung als Gestaltungselement aber auch bewusst eingesetzt werden, um z. B. die Haftung zu beschränken. Nachfolgend werden aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung näher erörtert. |
1. Vorbemerkungen
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn
- ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig