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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Reisekostenreform: Ein Überblick über die bisherigen FG-Entscheidungen

    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Durch die steuerliche Reisekostenreform ist seit dem VZ 2014 vieles anders und die gefestigte BFH-Rechtsprechung oft nicht mehr anwendbar. Kernpunkt der Neuregelungen ist dabei die Definition der ersten Tätigkeitsstätte in § 9 Abs. 4 EStG mit den sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Zwischenzeitlich sind zu einigen Streitpunkten bereits erste FG-Entscheidungen ergangen, an denen man sich orientieren kann. |

    1. Erste Tätigkeitsstätte

    Nach § 9 Abs. 4 S. 1 EStG ist die erste Tätigkeitsstätte die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.

     

    1.1 Zuordnung

    Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat und damit beim Kostenabzug auf die Entfernungspauschale beschränkt ist oder seine Fahrtkosten (ggf. auch Verpflegungsmehraufwand) nach Reisekostengrundsätzen geltend machen kann, ist u. a. auch von der Art der beruflichen Tätigkeit abhängig.