· Fachbeitrag · Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewerblicher Grundstückshandel: Diese Objekte sind „steuerverhaftet“!
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, stellt sich oft eine Folgefrage: Sind hier sämtliche Grundstücke (auch die längerfristig gehaltenen) einzubeziehen? Anhand der aktuellen Rechtsprechung und dem Schreiben des BMF (26.3.04, IV A 6 - S 2240 - 46/04, Abruf-Nr. 041313) zum gewerblichen Grundstückshandel wird diese Frage beantwortet. |
1. Prüfschritte
Bei der Prüfung, welchen Umfang ein gewerblicher Grundstückshandel hat, sind grundsätzlich drei Schritte erforderlich:
- Hat der Steuerpflichtige in der Vergangenheit einen gewerblichen Grundstückshandel begründet?
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