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  • · Fachbeitrag · Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Neue Entwicklungen beim gewerblichen Grundstückshandel

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund

    | Der BFH (15.1.20, X R 18/18, X R 19/18, Abruf-Nr. 216863 ) hat neue Grundsätze dazu aufgestellt, inwieweit Baumaßnahmen kurze Zeit vor einem Immobilienverkauf dazu führen können, dass ein Zählobjekt im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels vorliegt. Praxisrelevant ist dabei, dass dies auch bei einer zuvor langjährig privat vermieteten Immobilie gelten soll. |

    1. Sachverhalt der Entscheidung vom 15.1.20

    Nach einer Betriebsaufgabe überführte der Steuerpflichtige X die Betriebsgrundstücke (an der A-Straße gelegen) in sein Privatvermögen. Durch Umgestaltung errichtete er sodann eine Senioren- und Pflegeresidenz, die er an eine Betreiber-GmbH vermietete. Hieraus erzielte X Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Jahrzehnte später (Fertigstellung in 2004) erstellte X einen Erweiterungsbau auf dem Grundstück, wodurch sich die Heim- und Pflegeplätze nahezu verdoppelten.

     

    Bereits in 2000 hatte X die X-KG gegründet. Als alleiniger Kommanditist verpflichtete sich X zur Einbringung des Objekts „A-Straße“. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus brachte X die Immobilie sodann im Streitjahr 2005 gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme der im Zusammenhang mit der Immobilie stehenden Verbindlichkeiten ein. Die KG bilanzierte das Grundstück mit dem Teilwert.