· Fachbeitrag · Fahrzeugnutzung
Neues BMF-Schreiben zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer
von Dipl.-Finw. (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
| Das BMF (4.4.18, IV C 5 - S 2334/18/10001 , Abruf-Nr. 200584 ) hat zahlreiche Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zusammengefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Interessant ist vor allem die neue Sichtweise zur Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Aber auch in anderen Bereichen haben sich Änderungen ergeben. |
1. Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung
Ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nicht zu erfassen, wenn dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug für diese Fahrten ausschließlich an den Tagen überlassen wird, an denen es erforderlich werden kann, dass er dienstliche Fahrten von der Wohnung aus antritt (z. B. beim Bereitschaftsdienst in Versorgungsunternehmen). Hiermit übernimmt das BMF in Tz. 5 die Regelung aus H 8.1 (9, 10) „Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung“ LStH.
Beachten Sie | Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass dies auch gilt, wenn der Arbeitnehmer die dienstliche Fahrt an der Wohnung beendet.
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