· Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
400 EUR-Grenze mit Zusatzleistungen ausdehnen
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Derzeit wird diskutiert, die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 450 EUR anzuheben. Aber auch ohne Anhebung der Entgeltgrenze ist eine „Lohnerhöhung“ möglich. Denn bei der Prüfung der 400 EUR-Grenze bleibt steuerfreier und pauschal versteuerter Arbeitslohn grundsätzlich außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit bzw. die Pauschalierung auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Nachfolgend werden einige Arbeitgeberleistungen vorgestellt, mit denen die Entgeltgrenze ausgedehnt werden kann. |
1. Warengutscheine
Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR sowie der Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 EUR jährlich anwendbar.
1.1 Sachbezugsfreigrenze
Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn die Vorteile - nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte - insgesamt 44 EUR (brutto) im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG). Die Freigrenze ist nur dann anzuwenden, wenn der Beschäftigte eine Sachzuwendung - nicht aber Barlohn - vom Arbeitgeber erhält.
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