· Fachbeitrag · Gesamtplanrechtsprechung
BFH klärt strittige Frage zum Buchwertprivileg bei „gleichzeitiger“ Veräußerung von SoBV
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Nach bisheriger Rechtsprechung und Sichtweise des BMF (20.11.19, IV C 6 - S 2241/15/10003, Tz. 9) lagen die Voraussetzungen für eine Fortführung der Buchwerte nicht mehr vor, wenn funktional wesentliches Betriebsvermögen taggleich mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen Dritten veräußert wurde. In dieser Allgemeinheit hält der BFH (10.9.20, IV R 14/18, Abruf-Nr. 219507 ) daran aber nicht mehr fest. Vielmehr ist streng auf die zeitliche Reihenfolge der Übertragungen abzustellen. Somit ist das taggleiche Ausscheiden wesentlicher Betriebsgrundlagen unschädlich, wenn dies zeitlich vor der Übertragung des verbliebenen Mitunternehmeranteils erfolgt. |
1. BFH zur taggleichen Übertragung
Der BFH (10.9.20, IV R 14/18) hat zur taggleichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Sonderbetriebsvermögen (SoBV) wie folgt entschieden:
1.1 Sachverhalt
Eine GbR fungierte als Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Eigentümer des Betriebsgrundstücks und Gesellschafter der Betriebs-GmbH waren K (75 %) und T (25 %). Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertrug K ihren Anteil an dem Grundstück auf ihren Sohn (M) und trat 30 % des Stammkapitals an der Betriebs-GmbH an M ab (Vertrag 1). Mit einem weiteren notariellen Vertrag, den K an demselben Tag schloss, verkaufte sie ihre restlichen Anteile an der Betriebs-GmbH an T und an U (Beteiligungsverhältnisse an der Betriebs-GmbH nach der Anteilsübertragung: T 48 %, M 30 %, U 22 %).
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