· Fachbeitrag · Gewinn- und Einkünfteermittlung
Das Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG: Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Erfolgt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung, reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlungen über das Zu-flussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG. Dabei ist die 10-Tage-Regel zu beachten, wonach regelmäßig wiederkehrende Einnahmen innerhalb dieser Frist nicht dem Jahr der Zahlung, sondern dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzurechnen sind. Doch nicht nur diese Ausnahme ist bei der Gewinn- und Einkünfteermittlung zu beachten. Der Beitrag zeigt Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten für die Einnahmenseite. |
1. Grundsätzliches
§ 11 Abs. 1 EStG regelt den steuerwirksamen Zufluss von Einnahmen, d. h., den Zeitpunkt, wann Einnahmen steuerlich zu erfassen sind. Der Anwendungsbereich der Vorschrift betrifft
- Gewinneinkünfte (§§ 13, 15, 18 EStG), die durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt werden sowie
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