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  • · Fachbeitrag · Häusliches Arbeitszimmer

    Schreckgespenst vom BMF: Mögliche Liebhaberei bei Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut

    | Das Steuersparmodell „Verluste aus der Vermietung des häuslichen Arbeitsplatzes an den Arbeitgeber“ hat ausgedient. Denn das BMF (18.4.19, IV C 1 - S 2211/16/10003 :005, Abruf-Nr. 208850 ) hat seine bisher großzügige Regelung geändert, wonach es bei der Vermietung eine Einkunftserzielungsabsicht typisierend unterstellt hat. Jetzt ist es für die Anerkennung von Vermietungsverlusten nicht mehr ausreichend, dass ein Arbeitgeberinteresse nachgewiesen werden kann, sondern es braucht auch eine positive Überschussprognose. Gibt es Alternativen? |

    1. Hintergrund

    Bisher war die Vermietung eines Heimarbeitsplatzes an den Arbeitgeber ein willkommenes Instrument zum Steuern sparen, da

    • die Begrenzung des Kostenabzugs nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG nicht galt,