· Fachbeitrag · Häusliches Arbeitszimmer
Schreckgespenst vom BMF: Mögliche Liebhaberei bei Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber
von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Das Steuersparmodell „Verluste aus der Vermietung des häuslichen Arbeitsplatzes an den Arbeitgeber“ hat ausgedient. Denn das BMF (18.4.19, IV C 1 - S 2211/16/10003 :005, Abruf-Nr. 208850 ) hat seine bisher großzügige Regelung geändert, wonach es bei der Vermietung eine Einkunftserzielungsabsicht typisierend unterstellt hat. Jetzt ist es für die Anerkennung von Vermietungsverlusten nicht mehr ausreichend, dass ein Arbeitgeberinteresse nachgewiesen werden kann, sondern es braucht auch eine positive Überschussprognose. Gibt es Alternativen? |
1. Hintergrund
Bisher war die Vermietung eines Heimarbeitsplatzes an den Arbeitgeber ein willkommenes Instrument zum Steuern sparen, da
- die Begrenzung des Kostenabzugs nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG nicht galt,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig