· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
BMF erläutert die neue Rechtslage zu § 7g EStG
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Für Investitionsabzugsbeträge (IAB), die in nach dem 31.12.15 endenden Wirtschaftsjahren beansprucht werden, müssen Unternehmer durch die geänderte Gesetzeslage (BGBl I 15, 1834) einige Neuerungen beachten. Demzufolge hat das BMF sein bisheriges Anwendungsschreiben zu § 7g EStG angepasst und zu Zweifelsfragen Stellung genommen ( BMF 20.3.17, IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02 , Abruf-Nr. 192860 ). Wichtige Aspekte werden vorgestellt. |
1. Neue Rechtslage im Überblick
Für nach dem 31.12.15 endende Wirtschaftsjahre (§ 52 Abs. 16 EStG) hat sich die Rechtslage des § 7g EStG in drei wesentlichen Punkten geändert:
- Auf eine Investitionsabsicht kommt es nicht mehr an.
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