· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter: Fallstricke erkennen und umschiffen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Gibt der Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen (oder umgekehrt), dann sind zahlreiche Punkte zu beachten, damit das Darlehensverhältnis steuerlich anzuerkennen ist und keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) entsteht. Der Beitrag gibt einen Überblick über typische Betriebsprüfungsfallen und wie man diese bereits im Vorfeld vermeiden kann. |
1. Darlehen der GmbH an den Gesellschafter
Gewährt die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen, muss es dem Grunde und der Höhe nach angemessen sein. Dabei wird das Darlehensverhältnis nicht nur bei seinem Abschluss auf die steuerliche Anerkennung untersucht, sondern unterliegt während der gesamten Laufzeit der Prüfung.
1.1 Liegt ein wirksames Darlehensverhältnis vor?
Zunächst ist zu prüfen, ob ein wirksames Darlehensverhältnis vorliegt. Wird die Darlehenstilgung in das Belieben des Schuldners gestellt, liegt bereits zivilrechtlich kein Darlehen vor (Staudinger, § 607 BGB, Rz. 4).
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