· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen durch begünstigte Gehaltsbestandteile - Teil 1
von StBin Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Lohn und Gehalt ist mehr als nur Geld. Der Staat bietet nämlich ein breites Angebot an steuer- und sozialabgabefreien, steuerbegünstigten und pauschal besteuerbaren Leistungen, aus denen Arbeitgeber bedarfsgerecht auswählen können. Dies motiviert die Belegschaft und schont den Geldbeutel durch gesparte Lohnsteuer und Sozialabgaben. Der Beitrag stellt die wichtigsten Gehaltsextras in alphabetischer Reihenfolge vor. |
1. Arbeitgeberdarlehen
Gibt der Arbeitgeber Mitarbeitern ein zinsgünstiges Darlehen, z.B. für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims, ist bei der steuerlichen Behandlung wie folgt zu unterscheiden (BMF 19.5.15, IV C 5 - S 2334/07/0009):
- Ein geldwerter Vorteil entsteht nicht, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums (in der Regel am Ende eines Monats) die Freigrenze von 2.600 EUR nicht übersteigt.
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