· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
So rechnen Sie Praktikanten richtig ab!
von Dipl.-Finw. (FH) Bärbel Küch, Burscheid
| Die Abrechnung von Beschäftigungsverhältnissen mit Praktikanten führt in der Praxis aufgrund der zahlreichen Besonderheiten immer wieder zu Problemen. An typischen Fällen wird nachfolgend insbesondere verdeutlicht, welche unterschiedlichen sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika zu beachten sind. |
1. Vorbemerkungen
Praktika sollen in der Regel auf einen späteren Beruf vorbereiten oder im Zuge einer Gesamtausbildung (z.B. Hochschulstudium) Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln. Für Praktikanten gelten grundsätzlich die Vorschriften des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts, wobei Schüler, die das Praktikum im Rahmen der Schulpflicht absolvieren, nicht als Arbeitnehmer gelten.
2. Lohnsteuerrechtliche Beurteilung
Lohnsteuerpflicht entsteht nur dann, wenn tatsächlich eine Vergütung für die Praktikantentätigkeit gezahlt wird. Die Vergütung unterliegt als Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen.
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