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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Von der Geld- bis zur Aufwandsspende: Alles Wichtige zum Spendenabzug

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund

    | Durch den steuerlichen Spendenabzug sollen Steuerpflichtige angeregt werden, die Tätigkeit gemeinnütziger Einrichtungen durch Geld- oder Sachzuwendungen zu unterstützen. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit dar und grenzt darüber hinaus Spenden von Sponsoring-Ausgaben ab. |

    1. Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

    Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 10b EStG bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte - alternativ bis zu 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter - als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: