· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Von der Geld- bis zur Aufwandsspende: Alles Wichtige zum Spendenabzug
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund
| Durch den steuerlichen Spendenabzug sollen Steuerpflichtige angeregt werden, die Tätigkeit gemeinnütziger Einrichtungen durch Geld- oder Sachzuwendungen zu unterstützen. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit dar und grenzt darüber hinaus Spenden von Sponsoring-Ausgaben ab. |
1. Spenden für steuerbegünstigte Zwecke
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 10b EStG bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte - alternativ bis zu 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter - als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig