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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Quick Fixes: Die Änderungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie im Überblick

    von Dipl.-Finw. (FH) Rabea Schwarz, LL.M., Waltrop

    | Die sogenannten Quick Fixes zur Verbesserung des bestehenden Mehrwertsteuersystems treten zum 1.1.20 in Kraft und bedürfen daher einer Umsetzung in nationales Recht bis zum Jahresende 2019. Dies führt zu mitunter tiefgreifenden Änderungen bei den Regelungen zu Konsignationslagern, Reihengeschäften sowie innergemeinschaftlichen Lieferungen. Für international agierende Unternehmen gilt es daher bereits jetzt, sich auf die Änderungen einzustellen. |

    1. Vorbemerkungen

    Die Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht soll durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ erfolgen (vgl. den Referentenentwurf des BMF, Stand: 8.5.19).

    2. Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a UStG steuerbefreit. Das spiegelbildliche Zusammenspiel von steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Lieferung und steuerpflichtigem innergemeinschaftlichen Erwerb stellt eine wesentliche Grundlage des derzeitigen Mehrwertsteuersystems dar.