· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steuerfreie Exportumsätze: Neue Spielregeln beim Buch- und Belegnachweis
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhren in das Drittland bleiben nach § 6a bzw. § 6 UStG grundsätzlich nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Exporteur den Buch- und Belegnachweis ordnungsgemäß führt. Da die diesbezüglichen Bestimmungen nunmehr geändert wurden, müssen sich betroffene Unternehmer auf neue Spielregeln einstellen - und zwar zeitnah, denn spätestens für Lieferungen nach dem 31.3.12 sind die Neuregelungen umzusetzen. |
1. Inkrafttreten
Die in den §§ 9 bis 17c UStDV enthaltenen Detailanforderungen zum Buch- und Belegnachweis wurden mit der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.11 (BGBl I 11, 2416) geändert. Die Änderungen treten am 1.1.12 in Kraft.
HINWEIS | Anstatt ein begleitendes Schreiben noch vor dem Jahreswechsel zu veröffentlichen, hat das BMF die Notbremse gezogen und eine dreimonatige Übergangsfrist verfügt. Somit wird es für bis zum 31.3.12 ausgeführte Ausfuhrlieferungen sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht beanstandet, wenn der Buch- und Belegnachweis noch auf Grundlage der bis zum 31.12.11 geltenden Rechtslage geführt wird (BMF 9.12.11, IV D 3 - S 7141/11/10003).
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