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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Begründung einer Betriebsaufspaltung durch ein häusliches Arbeitszimmer

    von Dipl.-Finw., M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de

    | Immer häufiger begründen Existenzgründer, Start-Ups und kleine Kapitalgesellschaften ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung unter der privaten Wohnanschrift des Inhabers bzw. Gesellschafter-Geschäftsführers. Über diesen Konstellationen schwebt nicht selten das steuerliche Damoklesschwert der Betriebsaufspaltung. Nachfolgend wird gezeigt, unter welchen Umständen diese bei kleinen Kapitalgesellschaften begründet werden kann und welche Folgen das nach sich zieht. |

    1. Vorbemerkungen

    Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Rechtsprechung. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn

    • ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und