29.06.2015 · Fachbeitrag · § 13b UStG bei Bauleistungen
Altfälle könnten für den Fiskus teuer werden
| Das FG Berlin-Brandenburg (3.6.15, 5 V 5026/15, Abruf-Nr. 144680 ) bezweifelt, dass § 27 Abs. 19 S. 2 UStG, der den Vertrauensschutz aushebelt, verfassungsgemäß ist. Wer also unter der alten Rechtslage im Vertrauen auf die Verwaltungsregelung Leistungen gegenüber Bauträgern nicht mit Umsatzsteuer belegt hat, muss die nun nachträglich vom Fiskus geforderte Umsatzsteuer vorerst nicht zahlen. |
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