· Nachricht · § 33b EStG
Behinderten-Pauschbetrag: Pflegegrade 4 und 5 sind gleichbedeutend mit Merkzeichen „H“
| Steuerpflichtige, die blind (Merkmal Bl) oder hilflos (Merkmal H) sind, können einen Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 EUR im Jahr nutzen. Das BMF (19.8.16, IV C 8 - S 2286/07/10004 :005) hat nun mitgeteilt, dass die mit der Pflegereform ab 2017 eingeführten neuen Pflegegrade 4 und 5 dem Merkzeichen „H“ entsprechen. |
Quelle: ID 44280887