03.09.2014 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen
| Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften nutzen verstärkt das Onlinebanking-Verfahren. Banken übermitteln Kontoauszüge daher zunehmend in digitaler Form. Zur Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen hat aktuell das Bayerische Landesamt für Steuern (AO-Kartei vom 19.5.14, S 0317.1.1-3/3 St42, Abruf-Nr. 141833 ) Stellung bezogen. |
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