· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Kassensysteme: Meldepflicht startet ab 1.1.25
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Nach § 146a AO müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.20 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das BMF (28.6.24, IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, Abruf-Nr. 242593 ) hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert. |
1. Elektronische Kassensysteme
Das elektronische Mitteilungsverfahren wird ab dem 1.1.25 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung stehen. Die Mitteilung kann wie folgt vorgenommen werden:
- Per Direkteingabe im ELSTER-Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO“ auf elster.de,
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