· Fachbeitrag · Kassenführung
Elektronische Kassen und Aufzeichnungen: BMF veröffentlicht den AEAO zu § 146a
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.16 wurde mit § 146a AO eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme eingeführt. Das BMF (17.6.19, IV A 4 - S 0316-a/18/10001 , Abruf-Nr. 209442 ) hat nunmehr einen Anwendungserlass veröffentlicht, der § 146a AO näher präzisiert. |
1. Sachlicher Anwendungsbereich
Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem 1.1.20 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:
- einem Sicherheitsmodul,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig