04.07.2016 · Fachbeitrag · Abzinsung unverzinslicher Darlehen
Vereinbarung von Zinsen nach dem Bilanzstichtag unbeachtlich?
| Das FG Berlin-Brandenburg (10.2.16, 11 K 12058/13, Abruf-Nr. 186585 ) hat hinsichtlich der Abzinsung von Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG Folgendes festgestellt: Ein zwar kurzfristig kündbares, aber auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist. Zudem begründet eine vor dem Bilanzstichtag getroffene Verzinsungsvereinbarung keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot, wenn die Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt. |
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