· Fachbeitrag · Aktualisierung der GoBS und GDPdU
Neue GoBD liegen im Entwurf vor
| Mit dem Entwurf eines BMF-Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ plant das BMF eine Zusammenfassung und Aktualisierung der bisherigen Regelungen (GoBS und GDPdU) auf den aktuellen technischen Stand. |
Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen sparen nicht mit Kritik. Z.B. kritisiert die BStBK, dass der Entwurf den Eindruck erwecke, dass er ohne das Verständnis moderner Buchführungssysteme binnen kurzer Zeit zusammengestellt wurde. Auch der DStV äußert sich kritisch. Zwar stelle das Schreiben klar, dass eine E-Mail, die lediglich als eine Art „Papierumschlag“ für eine angehängte elektronische Rechnung dient, nicht zwingend aufzubewahren ist. Weitere wesentliche zeitgemäße Anpassungen enthalte das Schreiben nicht.
Weiterführende Hinweise
- BStBK, Stellungnahme vom 2.5.13, unter www.iww.de/sl278
- DStV, Mitteilung vom 7.5.13, unter www.iww.de/sl279