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  • 04.08.2015 · Fachbeitrag · Alleinerziehende

    Entlastungsbetrag: Relevant ist, wo das Kind gemeldet ist!

    | Alleinerziehende erhalten den Entlastungsbetrag für ein in ihrem Haushalt gemeldetes Kind auch dann, wenn es in einer eigenen Wohnung lebt (BFH 5.2.15, III R 9/13, Abruf-Nr. 177863 ). |