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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Ist der Ausschluss der Abgeltungsteuer für Gesellschafterdarlehen verfassungswidrig?

    | Gewährt ein Gesellschafter „seiner“ GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Anzuwenden ist in diesen Fällen der persönliche Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Der BFH (29.4.14, VIII R 23/13 ) hält diese gesetzliche Regelung für verfassungskonform. Damit gibt sich der unterlegende Steuerpflichtige aber nicht zufrieden und hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, die inzwischen beim BVerfG anhängig ist (unter 2 BvR 2325/14). |

     

    Nach Auffassung des Klägers ist die Grenze von 10 % in diesen Fällen willkürlich. Er würde in verfassungswidriger Weise benachteiligt, da der Abgeltungsteuersatz Anwendung fände, wenn er zu weniger als 10 % an der GmbH beteiligt wäre.

     

    Hinweis | Geeignete Fälle können über einen Einspruch vorerst offengehalten werden. Ob die Verfassungsbeschwerde indes erfolgreich sein wird, muss zumindest bezweifelt werden.

    Quelle: ID 43601061