· Fachbeitrag · Einkünfteermittlung
Anteile an Kapitalgesellschaften: So sind Veräußerungen zu versteuern!
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Hat sich ein Mandant an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, erfolgt früher oder später der Verkauf der Anteile. Spätestens dann stellt sich für den StB die Frage, wie der Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen ist und ob sich bei einem Verlust eine Möglichkeit zur Verlustverrechnung ergibt. Der Beitrag erläutert die Grundsätze, die Besonderheiten bei der Verlustberücksichtigung und das Modell der Anteilsrotation zur Erzielung eines fiktiven Verlusts. |
1. Ermittlung der Beteiligungshöhe
Werden die im Privatvermögen gehaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert, muss für die Besteuerung zunächst hinsichtlich des Umfangs der gehaltenen Beteiligung unterschieden werden. Denn je nachdem, ob sich die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre auf weniger als 1 % oder auf mindestens 1 % der gesamten ausgegebenen Anteile belief, sind andere Besteuerungsvorschriften (entweder § 20 EStG oder § 17 EStG) anzuwenden.
2. § 20 EStG bei Beteiligungen unter 1 %
Wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft nicht zu mindestens 1 % beteiligt war, führt die Veräußerung nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Besteuerung unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung. Das ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung abzüglich der Veräußerungskosten und den Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 EStG).
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