· Fachbeitrag · Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Eine Entnahme in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebs- in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Somit liegen bei einer späteren Modernisierung oder Sanierung auch keine anschaffungsnahen Herstellungskosten vor (BFH 3.5.22, IX R 7/21, Abruf-Nr. 231890 ; BFH, PM Nr. 46/22 vom 20.10.22). |
1. Vorbemerkungen
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 i. V. mit § 9 Abs. 5 S. 2 EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Diese Aufwendungen erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG); sie sind somit nicht sofort als Werbungskosten abziehbar.
Beachten Sie | Nicht zu diesen Aufwendungen gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG die Aufwendungen für Erweiterungen i. S. des § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.
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