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  • 17.03.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Verbilligte Wohnraumüberlassung nun auch sozialversicherungsfrei

    | Unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 S. 12 EStG unterbleibt seit dem 1.1.20 der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung. Durch eine Anpassung des § 2 Abs. 4 S. 1 der SvEV (BGBl I 20, 2933, Abruf-Nr. 220617 ) ist eine derartige Überlassung ab dem 1.1.21 nun auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. |