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  • 03.09.2014 · Fachbeitrag · Arbeitnehmerveranlagung

    Kein Härteausgleich mehr für geringfügige Kapitalerträge

    | Durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.7.14 (BGBl I 14, 1266) wurde der Härteausgleich für geringfügige Kapitalerträge ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2014 abgeschafft. |