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  • 24.03.2020 · Nachricht · Arbeitslohn

    Entgelt für Werbung auf privatem Pkw ist steuerpflichtig

    | Ein Unternehmen hatte mit Mitarbeitern Mietverträge über Werbeflächen an deren privaten Fahrzeugen geschlossen. Darin verpflichteten sich die Mitarbeiter zur Anbringung von Kennzeichenhaltern mit der Firmenwerbung der Arbeitgeberin gegen ein Entgelt i. H. von 255 EUR jährlich. Und dies stellt nach Ansicht des FG Münster (3.12.19, 1 K 3320/18 L; Rev. BFH VI R 20/20, Abruf-Nr. 213900 ) steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. |