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  • 15.12.2022 · Nachricht · Löhne und Gehälter

    Bezahlte Kennzeichenwerbung als Arbeitslohn

    | Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Entgelt für Werbung auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers, ist dies Arbeitslohn, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt (BFH 21.6.22, VI R 20/20, Abruf-Nr. 232092 ; PM Nr. 51/22 vom 3.11.22). |