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  • 03.11.2014 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflicht

    Ordnungsmäßige Buchführung bei Fahrlehrern

    | Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (1.4.14, 5 K 1227/13, Abruf-Nr. 142868 ) sind branchenspezifische Aufzeichnungspflichten, wie die Aufzeichnungspflicht nach § 18 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG), zugleich steuerrechtliche Pflichten. |