04.03.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Behinderungsbedingter Umbau: Verteilung hoher Kosten möglich?
| Wirken sich hohe Aufwendungen (im Streitfall: 135.143 EUR) für den behinderungsbedingten Umbau des eigenen Hauses im Jahr ihrer Verausgabung zum ganz überwiegenden Teil steuerlich nicht aus, ist eine Billigkeitsregelung gemäß § 163 AO dahingehend angemessen, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen – in Anlehnung an § 82b EStDV und § 34 Abs. 1 EStG – auf fünf Jahre verteilen kann. Diese steuerzahlerfreundliche Ansicht hat jüngst das FG Saarland (6.8.13, 1 K 1308/12, Abruf-Nr. 140486 ) vertreten. |
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