Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.09.2017 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Keine Kostenverteilung auf mehrere Jahre möglich

    | Hat ein Steuerpflichtiger erhebliche – als außergewöhnliche Belastung – abzugsfähige Aufwendungen getätigt, kann er diese selbst dann nicht auf mehrere Jahre verteilen, wenn sie mangels entsprechender Einkünfte wirkungslos bleiben (BFH 12.7.17, VI R 36/15, Abruf-Nr. 195917 ). |