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  • 04.01.2021 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    Umgangsrechtsstreit: Prozesskosten sind nicht abzugsfähig

    | Der BFH (13.8.20, VI R 15/18, Abruf-Nr. 218774 ; PM 52/20 vom 5.11.20) bleibt bei seiner restriktiven Linie hinsichtlich des Abzugs von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Ein Abzug ist selbst dann ausgeschlossen, wenn die Kosten für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind. |