06.03.2018 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen
Unterbringung in Wohnanlage für betreutes Wohnen wegen Demenz
| Auch im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen. Dies gilt selbst dann, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist (FG Niedersachsen 20.9.17, 9 K 257/16, rkr., Abruf-Nr. 199392 ). |
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