Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.05.2017 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen

    Zumutbare Belastung ist stufenweise zu ermitteln

    | Jahrelang richtete sich die zumutbare Belastung insgesamt nach dem höheren Prozentsatz, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der in § 33 Abs. 3 EStG genannten drei Stufen überschritt. Aber diese Rechenmethode ist falsch! Nach der (neuen) Sichtweise des BFH (19.1.17, VI R 75/14, Abruf-Nr. 192930 ) ist die zumutbare Belastung vielmehr stufenweise zu ermitteln, wodurch der steuerliche Abzug grundsätzlich erhöht wird. |