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  • 04.11.2013 · Fachbeitrag · Außerordentliche Einkünfte

    Arbeitnehmererfindung: Vergütung ist kein begünstigter Arbeitslohn

    | Die Pauschalvergütung für eine Arbeitnehmererfindung nach dem ArbnErfG kann bei fehlenden Anhaltspunkten für eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit nicht nach § 34 Abs. 1, 2 EStG (Fünftelregelung) besteuert werden. Nach Ansicht des FG Münster (27.4.13, 12 K 1625/12 E, Abruf-Nr. 131940 ) ist eine solche Vergütung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis und erstmaliger vertraglicher Anspruchsfeststellung auch keine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG. |