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  • 04.07.2024 · Nachricht · Außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG

    Kapitalauszahlung einer Rente: Keine ermäßigte Besteuerung

    | Die Auszahlung einer Direktversicherung nach Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz. Gegen diese Entscheidung des FG Münster (24.10.23, 1 K 1990/22 E, Abruf-Nr. 238312 ) ist allerdings die Revision (BFH X R 25/23) anhängig. |