02.10.2015 · Fachbeitrag · Bauabzugsteuer nach § 48 EStG
Einbehalt künftig auch für Fotovoltaikanlagen
| Nach der neuen auf Bund-Länderebene abgestimmten Rechtsauffassung ist die Installation einer Fotovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude eine Bauleistung i.S. des § 48 EStG. Auch die Aufstellung einer Freilandfotovoltaik anlage kann den Bauleistungsbegriff des § 48 EStG erfüllen. An der Sichtweise, dass Fotovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen nicht den Begriff des Bauw erks erfüllen, wird nicht mehr festgehalten ( Bayerisches Landesamt für Steuern 16.9.15, S 2272.1.1-3/8 St 32, Abruf-Nr. 145376 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig