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  • · Fachbeitrag · Bauabzugsteuer

    Steuerabzug bei Bauleistungen: So tappen Ihre Mandanten nicht in die Haftungsfalle

    von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg

    | Obwohl der Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG bereits seit 2002 zu beachten ist, sind sich viele Leistungsempfänger ihrer Steuerabzugsverpflichtung nicht bewusst. Der steuerliche Berater sollte seine Mandanten daher (regelmäßig) für die grundsätzlichen Spielregeln des Abzugsverfahrens sensibilisieren. |

    1. Die grundsätzliche Systematik

    Das folgende Schaubild soll zunächst einen Überblick über die grundsätzliche Systematik und die Ausnahmeregelungen geben.

     

    2. Leistungsempfänger

    Abzugsverpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn es sich hierbei um einen Unternehmer i.S. des § 2 UStG oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

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