· Fachbeitrag · Bauabzugsteuer
Steuerabzug bei Bauleistungen: So tappen Ihre Mandanten nicht in die Haftungsfalle
von StB Dipl.-Bw. (FH) Thorsten Normann, Olsberg
| Obwohl der Steuerabzug bei Bauleistungen nach §§ 48 ff. EStG bereits seit 2002 zu beachten ist, sind sich viele Leistungsempfänger ihrer Steuerabzugsverpflichtung nicht bewusst. Der steuerliche Berater sollte seine Mandanten daher (regelmäßig) für die grundsätzlichen Spielregeln des Abzugsverfahrens sensibilisieren. |
1. Die grundsätzliche Systematik
Das folgende Schaubild soll zunächst einen Überblick über die grundsätzliche Systematik und die Ausnahmeregelungen geben.
2. Leistungsempfänger
Abzugsverpflichtet ist der Leistungsempfänger, wenn es sich hierbei um einen Unternehmer i.S. des § 2 UStG oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig