· Nachricht · Baukindergeld
Förderzeitraum soll bis 31.3.21 verlängert werden
| Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds um drei Monate zu verlängern. Hintergrund der angedachten Verlängerung ist die Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können. Das heißt: Neubauten sind begünstigt, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.18 und dem 31.3.21 (bisher: 31.12.20) erteilt wurde. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.18 und dem 31.3.21 (bisher: 31.12.20) unterzeichnet worden sein. Weitere Informationen zum Baukindergeld erhalten Sie unter www.iww.de/s4121 . |
Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 181 | ID 46900182