· Fachbeitrag · Fördermittel
Das Baukindergeld ist da: Höhe, Anspruch und Einschränkungen auf einen Blick!
von Dipl.-Finw. (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
| Mit dem neuen Baukindergeld fördert die Bundesregierung über die KfW den erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Profitieren können Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Das heißt: Für jedes förderfähige Kind werden 10 Jahre lang jährlich 1.200 EUR gezahlt. Entsprechende Anträge können seit dem 18.9.18 über das Zuschussportal der KfW gestellt werden. Der Beitrag zeigt anhand der Ausführungen der KfW (unter: www.kfw.de/424 ), wer den Zuschussantrag stellen kann und was es dabei zu beachten gibt. |
1. Geförderte Baumaßnahmen
Gefördert werden nur der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Hierbei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln.
Beachten Sie | Für geerbte bzw. geschenkte Immobilien wird kein Baukindergeld gewährt. Das Bauvorhaben ist jedoch förderfähig, wenn das Grundstück geschenkt bzw. geerbt wurde.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig