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  • 31.10.2019 · Nachricht · Betriebliche Altersversorgung

    Zur Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes

    | Ein Sterbegeld, das eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich Hinterbliebene im Sinne der Altersvorsorgeversicherung sind, unterliegt der Einkommensteuer (FG Düsseldorf 6.12.18, 15 K 2439/18 E, Abruf-Nr. 207999 ). Da diese Rechtsfrage aber bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist, wurde die Revision zugelassen, die beim BFH (Rev. X R 38/18) nun anhängig ist. |