02.01.2019 · Nachricht · Betriebsaufgabe
Auflösung eines passiven RAP als begünstigter Gewinn
| Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten, der wegen eines Zinszuschusses gebildet wurde, ist bei einer Betriebsaufgabe zugunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrunde liegende Darlehen fortgeführt wird (BFH 25.4.18, VI R 51/16, Abruf-Nr. 204334 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig