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  • 02.01.2019 · Nachricht · Betriebsaufgabe

    Auflösung eines passiven RAP als begünstigter Gewinn

    | Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten, der wegen eines Zinszuschusses gebildet wurde, ist bei einer Betriebsaufgabe zugunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrunde liegende Darlehen fortgeführt wird (BFH 25.4.18, VI R 51/16, Abruf-Nr. 204334 ). |