· Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Mittelbare Beteiligung über eine KapG an der Besitz-PersG: Aufgabe des Durchgriffsverbots
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Das BMF (21.11.22, IV C 6 - S 2240/20/10006 :002, Abruf-Nr. 234822 ) hat infolge der neuen Rechtsprechung des BFH (16.9.21, IV R 7/18) zur Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft (Betriebsaufspaltung) seine bisherige Verwaltungsauffassung geändert, aber eine Übergangsregelung verfügt. Grund genug, sich dieser Thematik näher zu widmen. |
1. Allgemeines und bisherige Sichtweise
Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wird die eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens (Einkünfte nach § 21 EStG) in eine gewerbliche Tätigkeit (Einkünfte nach § 15 EStG) umqualifiziert. Dies kann Vor- und Nachteile mit sich bringen. Denn einerseits birgt eine unerkannte Betriebsaufspaltung die Gefahr der ungewollten Aufdeckung stiller Reserven, wenn die sachliche oder personelle Verflechtung endet. Andererseits kann die Betriebsaufspaltung aber auch als Gestaltungselement bewusst eingesetzt werden, um z. B. die Haftung zu beschränken.
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn
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