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  • 19.02.2019 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Abzug von Aufwendungen für Herrenabende: Ein (einfacher) Fall geht in die vierte Runde!

    | Aufwendungen für die Ausrichtung sogenannter Herrenabende können wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das hat das FG Düsseldorf (31.7.18, 10 K 3355/16 F,U, Abruf-Nr. 206073 ; PM vom 11.12.18) im zweiten Rechtsgang entschieden. Doch damit ist dieser Fall immer noch nicht beendet. Denn nun hat die Verwaltung beim BFH Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (NZB BFH VIII B 129/18). |