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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Die Betriebsgrößenklasse entscheidet, wie oft der Prüfer klingelt!

    von Dipl.-Finw. (FH) Günter Müller, Bad Gandersheim

    | Größere Unternehmen sind nach Ansicht der Finanzverwaltung prüfungswürdiger als kleinere. Somit ist die Einordnung als Klein-, Mittel- oder Großbetrieb mitentscheidend für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. Die neuen Abgrenzungsmerkmale, die ab dem 1.1.13 gelten, hat das BMF (22.6.12, IV A 4 - S 1450/09/10001 , Abruf-Nr. 123352 ) nun bekannt gegeben. |

     

    1. Neue Abgrenzungsmerkmale ab 2013

    Die Einordnung in Größenklassen erfolgt nach der Betriebsart (z.B. Handelsbetriebe und freie Berufe), dem Umsatz und dem steuerlichen Gewinn. Neue Abgrenzungsmerkmale werden grundsätzlich alle drei Jahre festgelegt, sodass die ab 1.1.13 geltenden Umsatz- und Gewinngrößen für den Prüfungsturnus 2013 bis 2015 maßgebend sind. Gegenüber dem vorangegangenen Prüfungsturnus wurden die Betriebsmerkmale moderat um 5 bis 8 % entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben.

     

    Für Handelsbetriebe gilt z.B. die nachfolgende Klassifizierung. Dabei reicht es aus, dass eine der beiden Grenzen (Umsatz oder Gewinn) überschritten wird: