· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Wenn der Prüfer häufiger klingelt - Chancen und Risiken der zeitnahen Betriebsprüfung
von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Seit Jahresbeginn dürfen FÄ Prüfungsanordnungen über eine zeitnahe Betriebsprüfung verschicken. Was an dieser Prüfungsform wirklich neu ist und welche Chancen und Risiken mit den Neuregelungen verbunden sind, wird nachfolgend vorgestellt. |
1. Änderung der Betriebsprüfungsordnung (BpO)
Nach einzelnen Modellversuchen wurde die zeitnahe Betriebsprüfung für Außenprüfungen, die nach dem 1.1.12 angeordnet werden, bundeseinheitlich verankert (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung vom 20.7.11, BStBl I 11, 710). Nach dem neuen § 4a Abs. 1 BpO ist eine Betriebsprüfung zeitnah, wenn sie einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfasst. Damit kann sich eine Prüfungsanordnung bereits auf den letzten offenen Veranlagungszeitraum, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde, beziehen. Es ist also durchaus möglich, dass ein Prüfer in 2012 bereits den Veranlagungszeitraum 2011 prüft, sobald dafür eine Steuererklärung eingereicht wurde.
Hinweis |Anders als in den bisherigen Modellversuchen, bei denen nur ein Jahr geprüft wurde („Jahrestaktprüfung“), lässt § 4a BpO die zeitnahe Betriebsprüfung nun also auch für mehrere Veranlagungszeiträume zu. Damit kann sich die Ersparnis bei der Prüfungsdauer relativieren.
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